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Einzelunternehmen, GmbH oder AG: Was die Rechtsform im Alltag bedeutet
Die Rechtsform ist die erste Entscheidung, die eine Gründerin oder ein Gründer in der Schweiz trifft, und sie ist weniger endgültig, als sie wirkt. Trotzdem lohnt es sich, die drei gängigen Formen vorher nebeneinanderzulegen, denn sie wirken sich auf Kapital, Haftung, Buchführung und den Aufwand bei der Gründung aus.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit. Es braucht kein Mindestkapital und keinen Notar; der Eintrag ins Handelsregister ist erst ab CHF 100'000.– Jahresumsatz Pflicht, kann aber freiwillig früher erfolgen. Die Inhaberin haftet mit ihrem gesamten Vermögen, privat wie geschäftlich. Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse als selbstständigerwerbende Person ist der wichtigste Verwaltungsschritt; die Kasse prüft, ob die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist. Die Buchführung kann bis CHF 500'000.– Umsatz als einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000.–, das vollständig einbezahlt wird, und eine öffentliche Beurkundung der Gründung. Sie wird mit dem Eintrag ins Handelsregister rechtsfähig. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt; wer als Geschäftsführerin Pflichten verletzt, kann trotzdem persönlich belangt werden. Die GmbH führt eine doppelte Buchhaltung und erstellt eine Jahresrechnung. Die Namen der Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich.
AG
Die Aktiengesellschaft verlangt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000.–, davon mindestens CHF 50'000.– einbezahlt, ebenfalls mit Beurkundung und Handelsregistereintrag. Die Aktionäre bleiben im Register ungenannt, der Verwaltungsrat nicht. Ab einer gewissen Grösse wird eine Revisionsstelle Pflicht; kleine Firmen können mit Zustimmung aller Aktionäre darauf verzichten. Der jährliche Aufwand für Generalversammlung, Protokolle und Jahresrechnung ist höher als bei den beiden anderen Formen.
Welche Fragen vorher geklärt sein sollten
Wie viel Kapital steht zum Start zur Verfügung, und soll es im Unternehmen gebunden sein? Wie hoch ist das Risiko, das aus der Tätigkeit entsteht, etwa durch Lieferverträge oder Garantieleistungen? Sollen weitere Personen beteiligt werden, jetzt oder später? Wer soll im Handelsregister sichtbar sein? Und wie viel Buchführung ist man bereit, selbst zu führen oder bezahlen zu lassen? Die Antworten ergeben in den meisten Fällen ein klares Bild. Ein Wechsel der Rechtsform ist später möglich, etwa vom Einzelunternehmen zur GmbH, verursacht aber Kosten und Aufwand.
In der Gründungsorientierung legen wir diese Punkte in einer festen Reihenfolge nebeneinander und halten das Ergebnis in der Notiz fest. Ob die Form steuerlich oder rechtlich im Einzelfall passt, klären Treuhand und Rechtsfachpersonen; wir nennen die Fragen, die dort gestellt werden sollten.

Wann die Rechtsform entschieden sein sollte
Vor dem Bankgespräch
Banken eröffnen das Geschäftskonto auf die Rechtsform. Für GmbH und AG braucht es ein Kapitaleinzahlungskonto, bevor beurkundet wird.
Vor der Beurkundung
GmbH und AG werden notariell gegründet. Der Termin beim Notariat braucht die Statuten und den Nachweis der Einzahlung; rechnen Sie mit zwei bis drei Wochen Vorlauf.
Vor dem ersten Auftrag
Rechnungen tragen die Firma und, wenn vorhanden, die UID. Ein Einzelunternehmen kann vorher starten, sollte aber bei der Ausgleichskasse angemeldet sein.
Was wir in der Orientierung auf den Tisch legen
- Eine Vergleichstabelle der drei Rechtsformen mit Kapital, Haftung, Buchführung, Öffentlichkeit und Gründungsaufwand
- Die Ablaufskizze von der Idee bis zum Eintrag, mit den Stellen an jeder Kerbe
- Die Adressliste der zuständigen Stellen im Kanton Luzern und in den Nachbarkantonen
- Die Notiz, die innerhalb von zwei Arbeitstagen folgt
Zahlen aus diesem Beitrag
CHF 20'000.–
Mindeststammkapital der GmbH
CHF 100'000.–
Mindestaktienkapital der AG, davon die Hälfte einbezahlt
CHF 100'000.–
Jahresumsatz, ab dem ein Einzelunternehmen eingetragen wird
CHF 500'000.–
Umsatzgrenze für die vereinfachte Buchführung
Veröffentlichte Werte zum Datum des Beitrags; verbindlich ist die Angabe der zuständigen Stelle.
Kurz beantwortet
Wie beginnt die Zusammenarbeit?
Mit dem Formular auf der Startseite oder einem Anruf. Wir melden uns am nächsten Arbeitstag mit zwei Terminvorschlägen.
Was kostet ein erstes Gespräch?
Die Gründungsorientierung kostet CHF 114.– statt CHF 120.–. Eine Terminanfrage selbst ist kostenfrei.
Geben Sie Rechts- oder Steuerauskünfte?
Nein. Wir ordnen die Schritte und benennen die zuständigen Stellen. Für verbindliche Rechts- und Steuerfragen verweisen wir an die entsprechenden Fachpersonen.