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Von der Idee zur Anmeldung: die Stellen in der richtigen Reihenfolge
Zwischen der Idee und der ersten Rechnung liegen sechs Stellen, und jede erwartet etwas anderes. Wer sie in der richtigen Reihenfolge angeht, spart Wartezeit und Doppelspurigkeiten. Dieser Beitrag beschreibt die Schritte, wie sie bei einer Gründung in Luzern typischerweise ablaufen. Er ersetzt keine Auskunft der Stellen selbst.
1. Handelsregister
Für GmbH und AG steht der Eintrag am Anfang, denn erst damit entsteht die Gesellschaft. Das Handelsregisteramt des Kantons Luzern erwartet die öffentliche Urkunde der Gründung, die Statuten, die Annahmeerklärungen der Organe und den Nachweis der Kapitaleinzahlung. Einzelunternehmen tragen sich ab CHF 100'000.– Umsatz ein, können es aber früher tun; dafür genügt die Anmeldung mit Firma, Zweck und Adresse. Mit dem Eintrag wird die UID zugeteilt.
2. AHV-Ausgleichskasse
Selbstständigerwerbende melden sich bei der Ausgleichskasse an, die ihre Selbstständigkeit prüft und die Beiträge als Akonto festlegt. Wer Personal anstellt, meldet sich als Arbeitgeber an und rechnet die Beiträge über die Kasse ab. In Luzern ist die Ausgleichskasse Luzern zuständig; Branchen mit eigener Verbandskasse melden sich dort.
3. Mehrwertsteuer
Die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist ab CHF 100'000.– steuerbarem Jahresumsatz Pflicht und erfolgt online innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht. Wer darunter liegt, kann sich freiwillig unterstellen, etwa weil die Kundschaft aus Firmen besteht, die Vorsteuer abziehen. Die Wahl der Abrechnungsmethode wird hier getroffen und bindet für mehrere Jahre.
4. Unfallversicherung und weitere Versicherungen
Mit der ersten Anstellung wird die Unfallversicherung nach UVG Pflicht; der Vertrag muss vor dem ersten Arbeitstag stehen. Selbstständigerwerbende sind nicht von Gesetzes wegen versichert und regeln ihren Schutz freiwillig. Dazu kommen je nach Branche Betriebshaftpflicht und Sachversicherungen; ab einer gewissen Lohnsumme die berufliche Vorsorge.
5. Bankkonto
Für GmbH und AG braucht es zuerst ein Kapitaleinzahlungskonto, auf das das Stammkapital einbezahlt wird; die Bank stellt die Bestätigung aus, die das Notariat für die Beurkundung braucht. Nach dem Eintrag wird daraus das Geschäftskonto. Einzelunternehmen eröffnen ein Geschäftskonto mit Ausweis und, falls vorhanden, Handelsregisterauszug; viele Banken verlangen eine kurze Beschreibung der Tätigkeit.
6. Buchhaltung einrichten
Zum Schluss, aber vor der ersten Rechnung: Kontenplan wählen, Belegablage festlegen, entscheiden, wer bucht. Wer eine Treuhandstelle beizieht, klärt mit ihr den Rhythmus der Übergabe. Rechnungen tragen Firma, Adresse, UID und bei MWST-Pflicht den Zusatz «MWST». Die Gründungscheckliste führt alle sechs Schritte mit Termin und zuständiger Person.

Was in diesem Ablauf nicht von uns kommt
- Gebühren des Handelsregisteramts, Notariatskosten und Bankgebühren: Sie zahlen sie direkt der Stelle.
- Die Anmeldungen selbst: Sie reichen sie ein, wir bereiten die Unterlagenliste mit vor.
- Versicherungsabschlüsse und Vorsorgelösungen: Verträge zwischen Ihnen und dem Anbieter.
Was wir nicht tun
Keine Rechtsauskünfte
Ob eine Statutenbestimmung zulässig ist oder welche Haftung im Einzelfall gilt, beantworten Rechtsfachpersonen.
Keine Steuerauskünfte
Abrechnungsmethode, Vorsteuer und Steuerwirkungen der Rechtsform klärt Ihre Treuhand- oder Steuerfachperson.
Keine Vertretung
Wir treten nicht gegenüber Ämtern, Banken oder Versicherern für Sie auf.
Für wen die Checkliste gedacht ist
Vor der Beurkundung
Gründende einer GmbH oder AG, die die Reihenfolge Bank, Notariat, Register vor sich haben.
Einzelunternehmen am Start
Wer mit der Tätigkeit beginnt und wissen will, wann Ausgleichskasse, MWST und Eintrag an der Reihe sind.
Erste Anstellung
Firmen, die Personal einstellen und die Pflichten als Arbeitgeber in Termine fassen wollen.
Übernahmen
Wer ein bestehendes Geschäft übernimmt und die Anmeldungen neu ordnen muss.
Die sechs Stellen auf der Skala
- 01
Bank
Kapitaleinzahlungskonto (GmbH/AG)
- 02
Notariat
Beurkundung der Gründung
- 03
Handelsregister
Eintrag, UID
- 04
Ausgleichskasse
Anmeldung, Akonto
- 05
ESTV
MWST-Anmeldung
- 06
Versicherung, Buchhaltung
UVG, Kontenplan, Belegablage
Reihenfolge für GmbH und AG; Einzelunternehmen beginnen bei der Ausgleichskasse.